FAHRRAD MIETEN

FAHRRADTOUREN UND FAHRRADVERMIETUNG An unserer Rezeption können wir Sie bei Fahrradtouren in Ribe und der Umgebung beraten.

Mieten Sie Ihr eigenes E-Bike! Auf dem Ribe Campingplatz haben Sie die Möglichkeit, 4 E-Bikes zu mieten.

Beschreibung des E-Bikes – Gazelle Paris:

  • Reichweite von bis zu 90 km
  • Bosch Mittelmotor
  • Maximale Geschwindigkeit von 25 km/h
  • Rahmengröße 53 cm
  • 7-Gang-Schaltung
  • Aluminiumrahmen
  • Hydraulische Bremsen
  • Gewicht 22 kg
  • LED-Vorder- und Rücklichter, betrieben durch den Akku

Beschreibung des E-Bikes – Winther Superbe 2

  • Reichweite von bis zu 80 km
  • Promovec Mittelmotor
  • Maximale Geschwindigkeit von 25 km/h
  • Rahmengröße 53 cm
  • 7-Gang-Schaltung
  • Aluminiumrahmen
  • Hydraulische Bremsen
  • Gewicht 23 kg
  • LED-Vorder- und Diode Rücklichter, betrieben durch den Akku

Preise:

  • 1 Tag – € 27,59 
  • 2 Tage – € 53,79
  • 3 Tage – € 80,-
  • 4 Tage – € 106,21
  • 5 Tage – € 132,41
  • 6 Tage – € 158,62
  • 7 Tage – € 343,45

Ladegerät – Kaution in Höhe von € 68,97, die bei Ende der Mietzeit zurückerstattet wird.

Verlorener Schlüssel – € 20,69

Bedingungen und Konditionen:

Abholung und Rückgabe Das Fahrrad kann an den markierten Stellen gegenüber der Rezeption abgeholt werden. Abholung ab 9 Uhr und während der Öffnungszeiten der Rezeption.

Das Fahrrad muss an den markierten Stellen gegenüber der Rezeption zurückgegeben werden. Spätestens um 21 Uhr am Tag der Rückgabe, wenn auch der Akku und der Schlüssel zurückgegeben werden. Wenn dies außerhalb der Öffnungszeiten der Rezeption erfolgt, wird die Rückgabe des Schlüssels usw. genauer in der Rezeption vereinbart. Bei verspäteter Rückgabe werden € 137,93 pro Tag berechnet.

Mietbedingungen Der Mietvertrag gilt als abgeschlossen, sobald die volle Mietgebühr bezahlt ist. Etwaige Beanstandungen an dem gemieteten Fahrzeug müssen unverzüglich nach der Übergabe dem Vermieter gemeldet werden. Wenn das Fahrrad Fehler aufweist, die auf den Ribe Campingplatz zurückzuführen sind, wird das Fahrrad ausgetauscht, kostenlos repariert oder die Mietgebühr wird erstattet. Der Mieter haftet für alle Schäden oder Verschlechterungen, die während der Mietzeit am gemieteten Fahrzeug auftreten, und muss auf Anfrage die Verluste des Vermieters decken. Wenn das Fahrrad nicht zurückgegeben wird, liegt die volle Verantwortung beim Mieter, das Fahrrad zu ersetzen. Im Falle von Missbrauch oder Vandalismus am gemieteten Fahrzeug haftet der Mieter für die Reparatur. Der Mieter ist für die Minimierung von Schäden verantwortlich, die durch etwaige Mängel am gemieteten Fahrzeug entstehen können.

Versicherung Das gemietete Fahrzeug ist durch die Versicherung des Mieters abgedeckt. Im Falle von Personen- oder Sachschäden kann keine Forderung gegen den Vermieter geltend gemacht werden, da die Versicherung des Mieters solche Schäden abdecken sollte. Der Vermieter haftet nicht für Folgeschäden aufgrund von Mängeln am gemieteten Fahrzeug (Produkthaftung), und eine etwaige Haftung kann nur auf direkte Schäden begrenzt und maximiert werden.

Das Fahrrad muss immer abgeschlossen werden, wenn es unbeaufsichtigt bleibt.